Es gibt verschiedene Anlässe, wie zum Beispiel ein Unternehmenskauf, -verkauf, die Unternehmensnachfolge oder ein Gesellschafterwechsel, um eine Unternehmensbewertung durchzuführen.
Wir können bei einer Unternehmensbewertung in verschiedenen Funktionen tätig werden:
Als neutraler Gutachter ermitteln wir einen objektiven, also einen von den Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen Unternehmenswert.
Als Berater ermitteln wir einen subjektiven Entscheidungswert, bei dem individuelle Planungen berücksichtigt werden.
Als Schiedsgutachter oder Vermittler können wir tätig werden, indem wir einen Einigungswert ermitteln, der die Wertvorstellungen beider beteiligten Parteien berücksichtigt.