Jahresabschlusserstellung

Erstellung Ihres Jahresabschlusses (gemäß dem Standard des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer) nach diesen drei Erstellungsarten:

  1. Erstellung ohne Beurteilungen
    Bei dieser Auftragsart entwickeln wir den Jahresabschluss aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte.
    Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder Plausibilität der uns vorgelegten Unterlagen erfolgt nicht.
  2. Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
    Bei dieser Auftragsart beurteilen wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
  3. Erstellung mit umfassenden Beurteilungen
    Bei dieser Auftragsart beurteilen wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit durch geeignete Maßnahmen im Sinne der die Abschlussprüfung betreffenden IDW Prüfungsstandards die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise.

Die Erstellung mit umfassenden Beurteilungen umfasst die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Angemessenheit sowie der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems.

Internationale Rechnungslegung

Der Einfluss der internationalen Rechnungslegung, insbesondere der IFRS (International Financial Reporting Standards) in das deutsche Handelsrecht wird immer größer.

Wir erstellen für Sie einen Jahresabschluss nach den IFRS oder stehen Ihnen bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS beratend zur Seite.