Erstellung Ihres Jahresabschlusses (gemäß dem Standard des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer) nach diesen drei Erstellungsarten:
Die Erstellung mit umfassenden Beurteilungen umfasst die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Angemessenheit sowie der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems.
Der Einfluss der internationalen Rechnungslegung, insbesondere der IFRS (International Financial Reporting Standards) in das deutsche Handelsrecht wird immer größer.
Wir erstellen für Sie einen Jahresabschluss nach den IFRS oder stehen Ihnen bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS beratend zur Seite.